Gemäß Vereinsstatuten ist bei der Beendigung der Mitgliedschaft zu beachten:

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod – bei juristischen Personen durch den Verlust der Rechtspersönlichkeit – durch freiwilligen Austritt, durch Streichung oder durch Ausschluss.
  2. Ein Austritt während einer laufenden Saison (Geschäftsjahr:  1. Oktober bis 30.September des Folgejahres) ist nicht möglich!
  3. Ein gewünschter freiwilliger Austritt kann nur bis 31. Mai jeden Kalenderjahres für das folgende Vereinsjahr, das sich vom 1. Oktober bis 30 September des folgenden Jahres erstreckt, erfolgen. Eine Mitteilung über einen gewünschten Austritt muss also bis spätestens 31. Mai an den Vereinsvorstand erfolgen um im folgenden Geschäftsjahr bereits wirksam zu werden. (Info: ab 1.Juni werden bereits die neuen Mitgliedskarten für die Folgesaison produziert!).
  4. Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand vornehmen, wenn ein Mitglied trotz einmaliger Mahnung mit der Zahlung eines Jahresmitgliedsbeitrages im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung des fällig gewordenen Mitgliedsbeitrages bleibt hiervon unberührt.
  5. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den Ausschluss ist binnen zwei Wochen nach Erhalt des Ausschlussbeschlusses die Berufung an die Generalversammlung zulässig, bis zu deren Entscheidung die Mitgliedsrechte ruhen.
  6. Die Aberkennung einer Ehrenmitgliedschaft kann ebenfalls aus in Punkt 5 genannten Gründen von der Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden.

Vorgehensweise bei gewünschter Beendigung einer Mitgliedschaft:

Sollten Sie ihre Mitgliedschaft im Schiclub Göstling-Hochkar beenden wollen, bitte auch folgende Punkte berücksichtigen bzw. einhalten:

  1. Informieren Sie uns zeitgerecht, bis 31. Mai schriftlich oder per Email darüber, wenn sie Im Folgejahr nicht mehr Mitglied sein möchten!
  2. Später, nach dem 31. Mai einlangende Stornierungen können erst für die übernächste Saison berücksichtigt werden und es ist sowohl für die laufende als auch die nächste Saison der Mitgliedsbeitrag zu leisten.
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