Gemäß Vereinsstatuten ist beim Erwerb der Mitgliedschaft zu beachten:
- Mitglied des Vereines können alle physischen Personen sowie juristische Personen werden.
- Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
- Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.