Gemäß Vereinsstatuten gliedern sich die Mitglieder des Vereines in

  • Ordentliche Mitglieder, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und als solche dem Fachverband angehören,
  • Außerordentliche Mitglieder, die die Vereinstätigkeit durch Zahlung eines Förderungsbeitrages unterstützen, nicht aber dem Fachverband angehören und
  • Ehrenmitglieder, die hierzu wegen ihrer besonderen Verdienste um den Verein ernannt werden.
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