Gemäß Vereinsstatuten ist beim Erwerb der Mitgliedschaft zu beachten:

  1. Mitglied des Vereines können alle physischen Personen sowie juristische Personen werden.
  2. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.
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